Verwaltungsgerichtshof 87/16/0010

87/16/0010Verwaltungsgerichtshof30.06.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/16/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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