Verwaltungsgerichtshof 87/15/0065

87/15/0065Verwaltungsgerichtshof11.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/15/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.01.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.