Verwaltungsgerichtshof 87/14/0160

87/14/0160Verwaltungsgerichtshof02.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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