Verwaltungsgerichtshof 87/14/0156

87/14/0156Verwaltungsgerichtshof03.07.1990

Regest

Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von 11.190 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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