Verwaltungsgerichtshof 87/14/0129

87/14/0129Verwaltungsgerichtshof27.10.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.