Verwaltungsgerichtshof 87/14/0128

87/14/0128Verwaltungsgerichtshof13.09.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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