Verwaltungsgerichtshof 87/14/0126

87/14/0126Verwaltungsgerichtshof10.11.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987140126.X00

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen im Betrag von S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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