Verwaltungsgerichtshof 87/14/0092

87/14/0092Verwaltungsgerichtshof23.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.