Verwaltungsgerichtshof 87/14/0080

87/14/0080Verwaltungsgerichtshof19.04.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987140080.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.