Verwaltungsgerichtshof 87/14/0078

87/14/0078Verwaltungsgerichtshof22.09.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen im Betrag von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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