Verwaltungsgerichtshof 87/14/0077

87/14/0077Verwaltungsgerichtshof11.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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