Verwaltungsgerichtshof 87/14/0053

87/14/0053Verwaltungsgerichtshof15.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen von 2.760 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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