Verwaltungsgerichtshof 87/14/0020

87/14/0020Verwaltungsgerichtshof11.12.1990

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Aloisia N hat dem Bund Aufwendungen von 2.760 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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