Verwaltungsgerichtshof 87/14/0005

87/14/0005Verwaltungsgerichtshof24.11.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1987

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 9.406,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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