Verwaltungsgerichtshof 87/14/0001

87/14/0001Verwaltungsgerichtshof24.11.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987140001.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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