Verwaltungsgerichtshof 87/13/0262

87/13/0262Verwaltungsgerichtshof08.06.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/13/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1988

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 5.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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