Verwaltungsgerichtshof 87/13/0231

87/13/0231Verwaltungsgerichtshof25.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/13/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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