Verwaltungsgerichtshof 87/13/0173

87/13/0173Verwaltungsgerichtshof08.06.1988

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/13/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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