Verwaltungsgerichtshof 87/13/0093

87/13/0093Verwaltungsgerichtshof30.01.1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/13/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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