Verwaltungsgerichtshof 87/13/0036

87/13/0036Verwaltungsgerichtshof03.06.1992

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wirtschaftsprüfer Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 eigener Gebrauch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/13/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.