Verwaltungsgerichtshof 87/13/0015

87/13/0015Verwaltungsgerichtshof02.12.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/13/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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