Verwaltungsgerichtshof 87/12/0051

87/12/0051Verwaltungsgerichtshof27.09.1990

Regest

Auslegung Diverses VwRallg3/5 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/12/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.