Verwaltungsgerichtshof 87/11/0274

87/11/0274Verwaltungsgerichtshof19.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/11/0274

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987110274.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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