Verwaltungsgerichtshof 87/11/0154

87/11/0154Verwaltungsgerichtshof24.11.1987

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verweisung auf frühere Entscheidungen Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/11/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987110154.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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