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87/11/0141•Verwaltungsgerichtshof 87/11/0141
87/11/0141Verwaltungsgerichtshof24.11.1987
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Verfahrensbestimmungen Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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