Verwaltungsgerichtshof 87/11/0141

87/11/0141Verwaltungsgerichtshof24.11.1987

Regest

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Verfahrensbestimmungen Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/11/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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