Verwaltungsgerichtshof 87/11/0118

87/11/0118Verwaltungsgerichtshof03.11.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/11/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987110118.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 8.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.