Verwaltungsgerichtshof 87/11/0104

87/11/0104Verwaltungsgerichtshof13.10.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/11/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987110104.X00

Spruch

Die am 9. September 1986 von einem Beamten der Bundespolizeidirektion Linz vorgenommene Abnahme der Kennzeichentafeln des für den Beschwerdeführer zum Verkehr

zugelassenen Pkws mit dem Kennzeichen L ..... wird für

rechtswidrig erklärt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.990,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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