Verwaltungsgerichtshof 87/11/0094

87/11/0094Verwaltungsgerichtshof04.12.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/11/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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