Verwaltungsgerichtshof 87/10/0204

87/10/0204Verwaltungsgerichtshof07.06.1988

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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