Verwaltungsgerichtshof 87/10/0185

87/10/0185Verwaltungsgerichtshof21.12.1987

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987100185.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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