Verwaltungsgerichtshof 87/10/0165

87/10/0165Verwaltungsgerichtshof27.01.1988

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987100165.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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