Verwaltungsgerichtshof 87/10/0154

87/10/0154Verwaltungsgerichtshof12.02.1988

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987100154.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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