Verwaltungsgerichtshof 87/10/0143

87/10/0143Verwaltungsgerichtshof18.01.1988

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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