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87/10/0140•Verwaltungsgerichtshof 87/10/0140
87/10/0140Verwaltungsgerichtshof28.03.1988
Parteistellung Parteienantrag
I. den Beschluss gefasst:
Die Beschwerde wird, soweit sie namens des D erhoben wird, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde der übrigen Beschwerdeführer wird als unbegründet abgewiesen.
III. Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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