Verwaltungsgerichtshof 87/10/0140

87/10/0140Verwaltungsgerichtshof28.03.1988

Regest

Parteistellung Parteienantrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1988

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Beschwerde wird, soweit sie namens des D erhoben wird, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde der übrigen Beschwerdeführer wird als unbegründet abgewiesen.

III. Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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