Verwaltungsgerichtshof 87/10/0136

87/10/0136Verwaltungsgerichtshof21.12.1987

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Manuduktionspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987100136.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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