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87/10/0136•Verwaltungsgerichtshof 87/10/0136
87/10/0136Verwaltungsgerichtshof21.12.1987
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Manuduktionspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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