Verwaltungsgerichtshof 87/10/0104

87/10/0104Verwaltungsgerichtshof27.07.1987

Regest

Behördenbezeichnung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987100104.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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