Verwaltungsgerichtshof 87/10/0063

87/10/0063Verwaltungsgerichtshof19.10.1987

Regest

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2 Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung Fragerecht Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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