Verwaltungsgerichtshof 87/10/0054

87/10/0054Verwaltungsgerichtshof11.07.1988

Regest

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Verwaltungsstrafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987100054.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.