Verwaltungsgerichtshof 87/10/0053

87/10/0053Verwaltungsgerichtshof28.09.1987

Regest

Inhalt des Spruches Diverses Spruch Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und an die Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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