Verwaltungsgerichtshof AW 87/10/0017

AW 87/10/0017Verwaltungsgerichtshof09.07.1987

Regest

Besondere Rechtsgebiete Strafen Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 87/10/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:AW1987100017.A00

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag in Ansehung der Ersatzarreststrafen stattgegeben, hingegen in Ansehung der Geldstrafen nicht stattgegeben.

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