Verwaltungsgerichtshof 87/09/0191

87/09/0191Verwaltungsgerichtshof22.10.1987

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 wahrscheinlich

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/09/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.