Verwaltungsgerichtshof 87/09/0174

87/09/0174Verwaltungsgerichtshof25.11.1987

Regest

Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/09/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987090174.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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