Verwaltungsgerichtshof 87/08/0290

87/08/0290Verwaltungsgerichtshof25.02.1988

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0290

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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