Verwaltungsgerichtshof 87/08/0280

87/08/0280Verwaltungsgerichtshof19.05.1992

Regest

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0280

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die als Gegenschrift bezeichnete Eingabe der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter wird zurückgewiesen.

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