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87/08/0280•Verwaltungsgerichtshof 87/08/0280
87/08/0280Verwaltungsgerichtshof19.05.1992
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die als Gegenschrift bezeichnete Eingabe der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter wird zurückgewiesen.
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