Verwaltungsgerichtshof 87/08/0274

87/08/0274Verwaltungsgerichtshof19.01.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0274

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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