Verwaltungsgerichtshof 87/08/0272

87/08/0272Verwaltungsgerichtshof19.06.1990

Regest

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0272

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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