Verwaltungsgerichtshof 87/08/0243

87/08/0243Verwaltungsgerichtshof10.03.1992

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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