Verwaltungsgerichtshof 87/08/0152

87/08/0152Verwaltungsgerichtshof19.11.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von je S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Gegenschrift der AB Gesellschaft m.b.H. Co KG in S, vertreten durch Dr. Hubert Fitz, Rechtsanwalt in Feldkirch, Bahnstraße 14, wird zurückgewiesen.

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