Verwaltungsgerichtshof 87/08/0121

87/08/0121Verwaltungsgerichtshof28.04.1992

Regest

Kollektivvertrag Mindestlohn Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2 Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3 Sondervereinbarung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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