Verwaltungsgerichtshof 87/08/0090

87/08/0090Verwaltungsgerichtshof12.02.1988

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/08/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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